SEPA-Umstellung mit IBAN und BIC

Nachdem der Termin mehrmals verschoben wurde, ist es seit dem 01.08.14 soweit:

IBAN ersetzt Bankleitzahl und Kontonummer

IBAN - auf diese Nummer kommt es an
 
Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Wohlfahrtsorganisation müssen seit dem 1. August 2014 die nach der SEPA-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN bei Inlandszahlungen und des ISO 20022 XML Formats bei gebündelter elektronischer Einlieferung). Dadurch wird eine durchgängige vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei dem keine erneute Dateneingabe oder andere manuelle Eingriffe notwendig sind.
 

Aufbau der IBAN

 

Aufbau der IBAN
 
Die IBAN ist einfach aufgebaut: Sie setzt sich zusammen aus dem Ländercode (für Deutschland ist das „DE“), einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer.
 

 

SEPA-Umstellung in unserem Warenwirtschaftssystem GeHandel

 

Seit dem 1. August 2014 werden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch europaweit einheitliche Vorgaben abgelöst. Die bisherige DTAUS-Datei ist nicht mehr gültig.
 

Folgende Voraussetzungen müssen vor der Umstellung in Gehandel erfüllt werden:

  • Hinterlegung der IBAN und BIC bei der Bankverbindung. Beim SEPA-Zahlverfahren werden ausschließlich die IBAN und BIC verwendet, die bisherige BLZ und Kontonummer werden dann nicht mehr verwendet.
  • Auf den Briefbögen bei der Angabe der Bankverbindung (BLZ und Kontonummer) IBAN und BIC ausgeben.
  • Einholung des Lastschriftformats (Umdeutung oder komplett neues Mandat) mit einer eindeutigen Mandatsreferenz des Zahlungspflichtigen (in der Regel die Kundennummer des Debitors) mit IBAN, BIC und Ihrer Gläubiger-ID.
  • Das Mandat für die SEPA-Firmenlastschrift muss in 3-facher Ausfertigung erstellt werden. Ein Mandat ist für Sie, ein Mandat für Ihren Kunden, und ein Mandat muss Ihr Kunde seiner Hausbank zusenden. Die Bank ist nicht berechtigt, eine SEPA-Firmenlastschrift ohne Vorlage eines gültigen Mandats einzulösen.
  • Über die "Pre-Notification" (Vorabankündigung) müssen die Lastschriftkunden über die bevorstehenden Abbuchungen/Einzüge informiert werden. Das kann z.B. auf der Rechnung durch den folgenden Zusatztext realisiert werden:

"Unsere Forderung in Höhe von  xx,xx€  ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum  Mandat-Nr. xxxx zu der  Gläubiger-Id DEZZZxxxxxxxxx von Ihrem Konto  IBAN DExxx  bei der Muster-Bank  BICxxx  zum  Fälligkeitstag  xx.xx.xxxx  ein. Bitte sorgen Sie für Kontodeckung."

Zusätzliche Informationen (Felder) beim Zahlungspflichtigen (Kunden)

  • Mandatsreferenz (maximal 35 stellig). Als eindeutige Manadatsreferenz wird in der Regel die Kunden-Nr. verwendet. Sollte ein Kunde irgendwann gelöscht werden, dann darf diese Mandatsreferenz nicht mehr verwendet werden.

  • Mandatsdatum. Datum der Mandatserteilung. Hier sind je nach Mandatserteilung (bei Umdeutungsschreiben mindestens 14 Tage, oder ein komplett neues Mandat) die entsprechenden Fristen zu berücksichtigen.

  • Lastschriftart. Basislastschrift ("CORE"), Eillastschrift ("COR1") oder die Firmenlastschrift ("B2B").

  • Sequence Type. Der Sequence Type gibt an, ob es sich um eine Erstlastschrift ("FRST"), Folgelastschrift ("RCUR"), Einmallastschrift ("OOFF") oder letzmalige Lastschrift ("FNAL") handelt.

  • TARGET-Tage.Ein TARGET-Tag ist ein europaweit gültiger Bankarbeitstag, an dem das TARGET2-System (Zahlungssystem des Eurosystems = EZB und nationale Zentralbanken der EU) in Betrieb ist. Bankarbeitstag ist jeder Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonntag), an dem die Kreditinstitute in Deutschland für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET-Tag ist. Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeitstage. Zumindest bei rein regionalen Banken gelten darüber hinaus auch die regionalen Feiertage des jeweiligen Bundeslandes nicht als Bankarbeitstag.

    Zur Vereinfachung werden neben Samstag und Sonntag folgende Tage in GeHandel bei der Berechnung von Fälligkeiten als Bankarbeitstage ausgeschlossen:

     Neujahr, Heilige 3 Könige, Rosenmontag, Veilchendienstag, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Augsburger Friedensfest, Maria Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Heilig Abend, 1.Weihnachtstag, 2.Weihnachtstag und Sylvester.

     Der Buchungsschluss ist täglich um 15.00 Uhr!

    Die SEPA Lastschriftart und der Sequencetype sind wichtig für die Berechnung der TARGET–Tage. Jede Lastschrift muss rechtzeitig vor dem eigentlichen Fälligkeitsdatum eingereicht werden.

Schrittweise Umstellung in GeHandel

  • Im Kundenstamm die Einstellung "SEPA Zahlungsverkehr" aktivieren. Anschließend die SEPA spezifischen Daten SWIFT/BIC, IBAN, Mandatsreferenz, Mandatsdatum, SEPA-Latschriftverfahren und die SEPA Sequence "Erstlastschrift" eintragen.
  • Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Lastschriften bzw. Überweisungen im SEPA Format erstellen. Sie haben weiterhin parallel dazu die Möglichkeit die Lastschriften/Überweisungen im alten DTAUS-Format erstellen. Bei Lastschriftkunden wird auf den Rechnungen die "Pre-Notification" (Vorabankündigung) mit ausgegebenum den Zahlungspflichtigen über die bevorstehende Abbuchung zu informieren.
  • Wenn das Mandatsdatum des Zahlungspflichtigen erreicht ist, sollten Sie die "Erstlastschrift" im SEPA-Format erstellen. Bei der SEPA-Basislastschrift und SEPA-Eillastschrift werden bei der Erstlastschrift die erhöhten TARGET-Tage berücksichtigt. Erst wenn der Zahlungspflichtige dieser Erstlastschrift nicht widersprochen hat, erhält er die SEPA Sequence "Folgelastschrift". Ab dem Status "Folgelastschrift" werden bei Basis- und Eillastschrift die TARGET-Tage verkürzt.
  • Alternativ dazu können Sie auch manuell eine Test-SEPA-Lastschrift über 0,01€ beim Zahlungspflichtigen einziehen, um die SEPA-Sequenz "Folgelastschrift" vor der endgültigen Umstellung zu erreichen.